Vorsorgevollmacht
Denn sollte Ihr Gesundheitszustand selbstbestimmtes Handeln verunmöglichen, muss eine Betreuungsperson für Sie bestimmt werden. Ohne Regelung wird eine Betreuungsperson von der zuständigen Behörde bestimmt. Dies ist nur in etwa der Hälfte der Fälle eine vertraute Person in allen anderen, wird ein amtlicher Betreuer festgelegt.
Die Betreuungsperson übernimmt
die Bestimmung über Ihren Aufenthaltsort,
die Verwaltung Ihres Einkommens und Vermögens,
die Regelung Ihres Zahlungsverkehrs,
die Vertretung in Rechtsangelegenheiten,
den Abschluss und die Kündigung von Verträgen in Ihrem Namen,
die Entscheidung über Freiheitsbeschränkende Massnahmen und deren Wiederaufhebung.
Für eine Fremdperson ist es unmöglich entsprechend Ihrem Willen zu entscheiden, einer Vertrauensperson hingegen nicht. Erstellen Sie eine Vorsorgevollmacht, in der Sie selbst eine Vertrauensperson für Ihre Betreuung festlegen.
Unverzichtbar für alle, die Ihre Betreuungsperson selbst bestimmen.