Generalvollmacht
Sie besitzen Vermögen oder ein eigenes Unternehmen?
Sollten Sie gesundheitsbedingt nicht mehr Handlungsfähig sein, wird Ihr Vermögen „eingefrohren“. Zwar können noch normal Rechnungen bezahlt werden, jedoch kann Ihre Familie keine grösseren Ausgaben mehr ohne gerichtliche Zustimmung machen.
Auch in Ihrem Unternehmen könnte plötzlich alles stillstehen, wenn Sie als einzige Person Einzelunterschrift hatten. Bis alles Gerichtlich geregelt ist, vergeht meist zu viel Zeit, als dass ein Unternehmen diese ohne Handlungsperson unbeschadet überstehen kann.
Für beide Fälle ist es sinnvoll eine Generalvollmacht zu erstellen und diese hinterlegen zu lassen. Die bevollmächtigte Person erhält die Vollmacht nur im Ereignisfall. Dadurch haben Sie jederzeit die Möglichkeit Ihre Meinung jederzeit zu ändern und jemand anderen zu bestimmen ohne, dass die vorherige Person die Vollmacht missbrauchen kann.